Verkäufermarkt

Die Marktsituation ist für angehende Yachtbesitzer immer noch nicht besonders vorteilhaft. Hat man endlich ein passendes Objekt gefunden, diktieren die Verkäufer oftmals den Preis und die Vertragsbedingungen. Ein Skipper, der endlich ein eigenes Boot sein Eigen nennen möchte, ist dann geneigt auf die Forderungen des Verkäufers, der oft durch einen Yachtmakler repräsentiert wird, einzugehen. Das ist nachvollziehbar, denn vermeintlich gute Schiffe sind selten. So werden sie oft ohne eine Begutachtung gekauft, weil der Verkäufer das Schiff sonst einem anderen Interessenten zuspricht. Das sind oft die Fälle, die nach Ablauf der Saison bei einem Anwalt oder Sachverständigen landen. Verdeckte Mängel treten zu Tage, doch das Schiff wurde gekauft wie besehen, unter Ausschluss einer Mängelrüge. Da hilft es dann in erster Linie einen Anwalt zu befragen. Trotz des auf den ersten Blick ungünstigen Vertrages hat eine Klage auf Nacherfüllung oder Wandlung dann oftmals Erfolg. Der Sachverständige hilft dann die Sachlage mit den vermeintlichen Mängeln gerichtsfest zu klären. Das Foto zeigt einen Riss in der Rumpf-Deck-Verbindung einer älteren und trailerbaren Segelyacht.