Untergegangen

In letzter Zeit hatten wir häufiger mit Motoryachten zu tun, die schon Jahre zuvor untergangen waren. Sie wurden zwar zeitnah gehoben aber anschließend entbrannte ein Streit darüber, ob und in welcher Höhe die Versicherung die Entschädigungsleistung zu zahlen hatte. Gerade wenn das ganze gerichtsanhängig wird, kann sich das Verfahren über Jahre hinziehen. So ist man oftmals gut beraten, wenn man rechtzeitig ein qualifiziertes Gutachten einholt, um die Verfahrensdauer abzukürzen.

Hier blickt an in den Maschinenraum einer Motoryacht, die Auspuffe und Turbolader sind demontiert und über diese Öffnungen ist Wasser in die Maschinen gelaufen. In der Bilge steht noch Restwasser. Der Schaden reicht an einen Totalverlust heran und eine Reparatur in Osteuropa, wo das Boot beim Untergang lag, ist problematisch.