Mängelrüge

In letzter Zeit werden viele neue Yachten gebaut und deshalb sind wir auch vermehrt in Abnahmen von Yachten involviert. Auffällig ist, dass kaum eine Yacht mängelfrei ausgeliefert wird und auch augenfällige Defekte immer seltener von Händlern oder Werften als reklamierungswürdiger Mängel anerkannt werden. Früher schien das anders. Da waren die Werften sehr darauf bedacht, die Kunden zufriedenzustellen. Als oberstes Produktionsziel stand nicht den Aufwand bei der Produktion oder mit dem Kunden möglichst gering zu halten, sondern einen zufriedenen Kunden zu bedienen, der den Werftnamen weiterträgt und dann über eine gute Reputation für dauerhafte Präsenz auf dem Markt sorgt.

Umso wichtiger scheint es heute bei der Abnahme einer Yacht einen Sachverständigen zuzuziehen, der als dritte Partei eventuell vorliegende Mängel aufnimmt und Schäden gerichtsfest dokumentiert. So fällt es dem neuen Eigner leichter, seine berechtigten Interessen besser durchzusetzen.

Das Foto zeigt Risse im Anlaminat des Hauptschottes, sichtbar erst nach dem Entfernen der Verkleidung-sleiste.