Garantiezeit

Während der Garantiezeit, genauer: der Gewährleistungsfrist, können bei einem fast neuen Boot Mängel auftreten, die schon beim Verkauf vorgelegen haben, aber noch nicht erkannt wurden. Während der Bootskäufer diese während der ersten sechs Monate bei dem Verkäufer anmelden kann und dieser verpflichtet ist die Mängel zu beheben, kann er nach diesem Zeitraum zunächst eine Regulierung ablehnen, wenn er behauptet, dass diese Mängel erst später entstanden sind.

Dann kommen wir als Sachverständiger ins Spiel. Wenn wir schlüssig darlegen können, dass der Mangel schon beim Verkauf, genauer: dem Gefahrenübergang, vorlag, dann wird er ihn beheben müssen.

In einem jüngeren Beispiel fiel unserem Kunden neben einigen anderen während der Saison festgestellten Mängeln auf, dass das Antifouling stellenweise abplatzte und dass der Kiel schon anfing zu rosten. Als Ursache hatten wir dann festgestellt, dass die Haftung des Anstriches auf dem Untergrund mangelhaft war und dieser Mangel von Anfang an bestanden hat.